Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Valet‑Parking, insbesondere das Abholen und Parken des Fahrzeugs des Kunden sowie die Rückgabe desselben. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Valet‑Parking‑Dienst ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag über den Valet‑Parking‑Service kommt zustande, sobald der Kunde eine Buchungsbestätigung erhält. Vertragspartner sind der Kunde und der Valet‑Parking‑Dienst. Wenn ein Dritter im Namen des Kunden eine Buchung vornimmt, haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Kunden für die Erfüllung aller Vertragsverpflichtungen. Der Dritte ist außerdem verpflichtet, dem Kunden alle relevanten Informationen, insbesondere diese AGB, zur Verfügung zu stellen.
3. Leistungen, Preise und Zahlung
Der Valet‑Parking‑Dienst verpflichtet sich, die gebuchten Dienstleistungen gemäß diesen AGB bereitzustellen und zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise zu zahlen. Diese Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Der Preis ist sofort nach Leistungserbringung fällig, und der Valet‑Parking‑Dienst behält sich vor, das Fahrzeug nur nach Zahlung des vollen Rechnungsbetrages zurückzugeben.
Sollte zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegen, behält sich der Valet‑Parking‑Dienst das Recht vor, die Preise um maximal 10 % anzupassen.
4. Zusatzservices
4.1 Buchung und Umfang: Der Kunde kann optional Zusatzservices wie Ladeservice (exklusive Stromkosten), Außenwäsche und Innenraumreinigung für sein Fahrzeug buchen. Die Auswahl erfolgt bei der Buchung oder, soweit verfügbar, vor Ort.
4.2 Preise: Die Preise der Zusatzservices ergeben sich aus der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste und verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Beim Ladeservice sind die Energiekosten nicht enthalten; diese werden nach Verbrauch gemäß den am Leistungsort ausgewiesenen kWh‑Tarifen gesondert berechnet. Beim Tankservice sind die Kosten für die Tankfüllung nicht enthalten; diese werden nach Verbrauch gemäß den am Leistungsort ausgewiesenen Preisen für die getankte Menge gesondert berechnet. Außerdem können nach Verfügbarkeit bestimmte Stellplatzoptionen als Zusatzservice gebucht werden, z.B. überdachte Stellplätze oder Premiumgaragen. Im Standardtarif und wenn nichts anderes vereinbart ist, wird das Fahrzeug im Freien abgestellt.
4.3 Leistungserbringung: Die Zusatzservices werden durch geschultes Fachpersonal erbracht. Während der Durchführung kann das Fahrzeug bewegt oder auf dem Betriebsgelände umgesetzt werden. Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Serviceumfang.
4.4 Haftung: Für Schäden, die unmittelbar durch die ordnungsgemäße Durchführung der Zusatzservices entstehen, haftet der Valet‑Parking‑Dienst nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Wasch‑ und Reinigungsservices wird keine Haftung für Vorschäden – insbesondere Lack‑, Kunststoff‑ oder Polsterbeschädigungen – übernommen.
4.5 Stornierung: Zusatzservices können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Servicebeginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr von 50 % des Servicepreises fällig. Zusatzservices mit dem Vermerk „Best‑Preis" sind von der Stornierung ausgeschlossen.
4.6 Temporäre Umsetzung bei überdachten Stellplätzen: Bei Buchung eines überdachten Stellplatzes oder einer Premiumgarage behält sich der Valet‑Parking‑Dienst das Recht vor, das Fahrzeug für die Rückgabe vorübergehend (maximal 8 Stunden) auf einem Freiflächenstellplatz in Terminalnähe abzustellen, um eine flexible und zeitnahe Fahrzeugrückgabe zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere bei kurzfristigen Änderungen der Rückgabezeit durch den Kunden.
5. Annahme und Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug des Kunden wird nach Absprache an einem vereinbarten Ort abgeholt und zum Parkplatz des Valet‑Parking‑Dienstes gebracht. Die Rückgabe erfolgt an dem zuvor vereinbarten Ort und Zeitpunkt. Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich am Übergabeort zu erscheinen und etwaige Verzögerungen rechtzeitig mitzuteilen. Der Valet‑Parking‑Dienst haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder nicht von ihm verschuldete Umstände entstehen.
6. Haftung für Fahrzeug und Gepäck
Das Parken des Fahrzeugs erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Valet‑Parking‑Dienst übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Parkzeit am Fahrzeug auftreten, sowie für Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs und darin befindlicher Wertgegenstände. Der Kunde ist verpflichtet, alle Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Der Valet‑Parking‑Dienst haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
7. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Der Kunde hat die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Betriebsgelände des Valet‑Parking‑Dienstes zu beachten und den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich an den zugewiesenen Parkplätzen abzustellen und darf sich nur zur Abgabe oder Abholung des Fahrzeugs auf dem Gelände aufhalten. Beschädigungen des Betriebsgeländes oder der Einrichtungen durch den Kunden oder dessen Begleitpersonen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8. Rücktritt und Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Valet‑Parking‑Dienst Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Wird die Buchung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert, verzichtet der Valet‑Parking‑Dienst auf eine Entschädigung. Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin, ist eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Preises fällig. Stornierungen von Buchungen mit dem Vermerk „Best‑Preis" sind nicht möglich.
9. Haftungsbeschränkungen
Der Valet‑Parking‑Dienst haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Valet‑Parking‑Dienst haftet nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder durch Dritte verursachter Immissionen.
10. Versicherung, Fahrerlaubnis und Haftungsausschluss
10.1 Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug über eine gültige Kfz‑Haftpflichtversicherung verfügt, die auch für Schäden eintritt, die während der Überführung zum oder vom Parkplatz entstehen können. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und seine Versicherung die Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte (Valet‑Parking‑Dienst) einschließt.
10.2 Der Kunde stellt sicher, dass durch die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen bestehen, die der Nutzung des Valet‑Services entgegenstehen. Dies umfasst insbesondere auch die Abdeckung von eventuellen Schäden, die durch den Fahrer des Valet‑Parking‑Dienstes verursacht werden könnten, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Valet‑Parking‑Dienstes vorliegt.
10.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Haftung für den Transfer (Überführung des Fahrzeugs) vollständig über die bestehende Versicherung des Fahrzeugs abgedeckt wird. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Valet‑Parking‑Dienst sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch den Valet‑Parking‑Dienst.
10.4 Die vom Valet‑Parking‑Dienst eingesetzten Fahrer sind mindestens 25 Jahre alt und verfügen über die erforderliche Fahrerlaubnis. Mit Übergabe des Fahrzeugs an den Valet‑Parking‑Dienst erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass ausschließlich die vom Valet‑Parking‑Dienst autorisierten Fahrer das Fahrzeug bewegen dürfen.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Valet‑Parking‑Dienst bei Übergabe des Fahrzeugs mögliche Besonderheiten (z. B. technische Mängel, besondere Bedienungshinweise, Alarmanlagen oder Wegfahrsperren) zu benennen, um Schäden oder Fehlbedienungen zu vermeiden. Der Valet‑Parking‑Dienst behält sich das Recht vor, die Annahme des Fahrzeugs zu verweigern, wenn offensichtliche Mängel oder fehlende Versicherungsnachweise vorliegen.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Valet‑Parking‑Dienstes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Datum: 14.05.2025